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Pflegereform: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz bereitet die Pflegeversicherung auf den demographischen Wandel vor.

 

Sollten die Prognosen Recht behalten, dann werden in Deutschland in den kommenden Jahren immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sein.
Bereits heute haben wir in Deutschland circa 2,4 Millionen Menschen, die der Pflege bedürfen. Viele von ihnen sind an Demenz erkrankt.

In wenigen Jahrzehnten werden über 4 Millionen Bürgerinnen und Bürger Pflege beanspruchen. Diese Menschen, die in ihrem Leben viel geleistet und für die Gesellschaft viel getan haben, verdienen ein Pflegesystem, das ihnen vor dem „Pflegefall“ die Angst nimmt.

Deshalb brauchen wir eine Pflegeversicherung, die auf den demografischen Wandel und der damit verbunden Zunahme pflegebedürftiger Menschen, vorbereitet ist.

 

Das Bundeskabinett hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen.Der Gesetzesentwurf sieht sowohl eine deutliche Erhöhung der Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung vor als auch eine Ausweitung der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

 

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeversicherung.html.



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